
Kälte Technik
Im Interesse der Sicherheit, zum Schutz der Dienstnehmer, der Umwelt und der Nachbarschaft beim Betrieb von Kälteanlagen ist eine jährliche Überprüfung gem. §22 der 305. Kälteverordnung vorgeschrieben.
Die regelmäßige Wartung und Überprüfung Ihrer Kälteanlagen ist aber auch in Ihrem eigenen Interesse: Die geringen Überprüfungskosten kommen zu 100% über die Energieeinsparung wieder zurück!
Außerdem erhöht die regelmäßige Wartung die Betriebssicherheit und reduziert mögliche Reparaturkosten

Service und gesetzliche Überprüfung bei Kolb:
- Reinigung Wärmetauscher - Verflüssiger
- Betriebsmittel-Füllstandkontrollen (Kälteöl, Kältemittel)
- Ölsäuretest (ausgenommen vollhermetische Verdichter)
- Saugdruck / Heißgas / Sauggastemperatur am Verdichter messen
- Prüfung Abtau-, Abfluss-und Ölsumpfheizungen
- Messen der Stromaufnahme des Verdichters
- uvm....
Sie haben eine Frage dazu? Kontaktieren Sie Ihren Gebietsleiter:
GEBIETSLEITUNG WEST

Stefan Ganath
GEBIETSLEITUNG MITTE

Christoph König
GEBIETSLEITUNG OST
